Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland eine eindeutige Hochhaus-Definition aus dem Blickwinkel des Bauens und aufgrund von erhöhtem Sicherheitsanforderungen an Gebäude, die über fünf Geschosse hinausgehen. Dies ist in der Musterbau-Ordnung der ARGE Bau und entsprechend in den einzelnen Länder-Bauordnungen (zum Beispiel Hessische Bauordnung Paragraph zwei) festgelegt:
Hochhäuser sind Gebäude, in dem der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraums mehr als 22 Meter über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegt.
Der Grund für die Festlegung dieser 22-Meter-Grenze, von der an Rettungs- und Löscharbeiten mit den allgemein gebräuchlichen Geräten der Feuerwehr erfahrungsgemäß erschwert sind, ergibt sich im wesentlichen auf der Notwendigkeit eines wirksamen Einsatzes von Drehleitern.
Die vorgenannte Definition gilt nur für Deutschland. Es gibt es keine länderübergreifende Definition, was unter einem Hochhaus zu verstehen ist. Daher sind verschiedene Definitionen im Umlauf. Der Einfachheit halber gilt im SKYLINE ATLAS ein Gebäude als Hochhaus, wenn es 10 Geschosse und mehr hat.