Eine Eigentumswohnung ist eine eigenständige Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes, das einzeln verkauft bzw. gekauft werden kann. In der Regel besteht eine Eigentumswohnung aus mehreren Räumlichkeiten. Häufig befinden sich solche Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus. In Frankfurt am Main entstehen seit einigen Jahren aber immer mehr Eigentumswohnungen in Wohnhochhäusern. Dies führt auch dazu, dass Durchschnittsmieten in Hochhausgebieten stark ansteigen, denn Hochhauswohnungen haben höhere Baukosten als Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Wohnungseigentum (also eine Eigentumswohnung) kann dadurch entstehen, dass der Eigentümer eines Grundstücks (z.B. ein Bauträger) in einer Teilungserklärung das Grundstück in Miteigentumsanteile aufteilt. Mit jedem Anteil entsteht ein sogenanntes Sondereigentum an einer Wohnung (oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen Teileigentum). Welche einzelnen Räume zum Sondereigentum gehören, ist in entsprechender Teilungserklärung bzw. auch im Einräumungsvertrag definiert.
Zusätzlich zum Sondereigentum, über welches der Eigentümer frei entscheiden darf, hat er auch ein Miteigentum an der gesamten Anlage. Über das Miteigentum entscheiden alle Eigentümer gemeinsam. Zu dem gemeinsamen Eigentum aller Eigentümer zählen zum Beispiel ein allgemein zugänglicher Fahrstuhl, eine gemeinsame Gartenanlage, die zentrale Wasserversorgung und so weiter. Außerdem kann einer Partei das Wohnungseigentum aller mit einem Sondernutzungsrecht für bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums (zum Beispiel Vorgarten, und Parkplätze) eingeräumt werden. Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft sind für alle Eigentümer bindend. Für die Mieter von Eigentumswohnungen entfalten diese jedoch keine Wirkung.
Das Eigentum an der jeweiligen Eigentumswohnung kommt durch Eintragung in das Grundbuch zum Tragen. Jede Wohnung erhält daher bei der Begründung ein eigenes Grundbuchblatt und kann damit wie jede andere Immobilie verkauft, belastet oder verschenkt werden. Eine Wohnung kann im Alleineigentum einer Person stehen oder mehreren Eigentümern gemeinsam gehören.
In der Regel wird der Kauf einer Eigentumswohnung durch eine Bank finanziert. Der Eigenkapitalanteil bei einer Immobilienfinanzierung sollte zwischen 20 und 30 Prozent des Kaufpreises betragen. Häufig haben Bauträger, Immobilienberater und Immobilienmakler etablierte Kontakte zu Finanzierungspartnern. Außerdem sollte bei einem Immobilienkauf immer ein Fachanwalt für Immobilienrecht hinzugezogen werden.