Bei einem Leerstand handelt es sich um ungenutzte oder unvermietete Gebäude oder Grundstücksflächen in privatem oder öffentlichem Eigentum. Leerstand setzt voraus, dass vorhandene Kapazitäten ungeplant nicht oder nicht vollständig genutzt werden. Der Begriff Leerstand bezieht sich auf alle wirtschaftlich nutzbaren Objekte, also freie Grundstücksflächen, Wohn- oder Gewerbeimmobilien. Wenn dagegen absichtlich Reservekapazitäten vorgehalten werden, liegt kein Leerstand vor. Der Leerstand ist der Gegensatz zu einem Flächenmangel.
Es gibt Leerstand, der aus verschiedenen Arten verursacht werden kann: