Geschäftsbedingungen für digitale Leistungen

1 Begrifflichkeiten

1.1 Die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen für Media Services (AGB) liegen allen durch den Nutzer („Auftraggeber“, „Lizenznehmer“) mit der SKYLINE ATLAS GmbH („Auftragnehmer“, „Lizenzgeber“) abgeschlossenen Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Leistungen zugrunde. Dies betrifft insbesondere die Schaltung von Werbeformaten und Stellenanzeigen, die Erstellung und Lizenzierung von Medien sowie die Vermittlung von Aufträgen an Dritte.

1.2 Ein „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Auftrag eines Auftraggebers an den Auftragnehmer zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeformate. „Lizenzmedium“ ist im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Auftrag eines Auftraggebers an den Auftragnehmer zur Lizenzierung von Nutzungsrechten eines oder mehrerer Medien.

2 Vertragsabschluss

2.1 Angebote durch den Auftragnehmer sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt ausschließlich durch textliche Bestätigung des Auftrags durch Auftragnehmer oder durch
Erledigung des Auftrags zustande. Mündliche, insbesondere telefonische Bestätigungen können eine textliche Bestätigung nicht ersetzen.

2.2 Es gelten ausschließlich diese AGB. Die Gültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird, sofern sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.

2.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge innerhalb von 30 Tagen vor Beginn des Auftrags ohne Angabe von Gründen zu stornieren. Es entsteht hieraus keine Haftung von Seiten des Auftragnehmers. Bereits gezahlte Rechnungsbeträge werden, abzüglich bereits erbrachter Leistungen, zurückbezahlt.

2.4 Eine Stornierung von vertraglich vereinbarten Aufträgen durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich. Sie muss textlich beim Auftragnehmer eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 2 Wochen vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Spätere Stornierungen werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 50% des Netto-Auftragswertes berechnet. Daneben wird der bis zum Zeitpunkt der Stornierung abgegoltene Auftragswert – ggf. mit angeglichenem Rabattsatz, soweit ein solcher vereinbart wurde – in Rechnung gestellt.

2.5 Bei Abschluss von Verträgen mit einer Laufzeit von mind. 24 Monaten und Vorabzahlung wird ein Rabatt von 20% auf den Gesamtwert dieser Leistungen gewährt oder eine mindestens so teure Alternativleistung (nach Absprache).

2.6 Wenn in einem Laufzeitvertrag ein Rabatt vereinbart ist, handelt es sich um einen einmaligen Rabatt, der nicht in Folgezeiträumen angerechnet wird.

3 Zahlungsmodalitäten

3.1 Preise und Zahlungsbedingungen sind auf den Websites angegeben. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, da sich die Leistungen des Auftragnehmers an Unternehmen bzw. Unternehmer richtet.

3.2 Es gilt die Vergütung gemäß des vom Auftragnehmers bestätigten Auftrags. Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Auftragsbeschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste des Auftragnehmers.

3.3 Der Auftragnehmer wird entsprechend der Regelung über die Vergütung für die Durchführung des Auftrages die Rechnung legen. Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftraggeber ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung des Auftraggebers ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.

3.4 Gerät der Auftraggeber in Verzug oder wird Auftragnehmer eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt, kann Auftragnehmer die Ausführung des laufenden Vertrages bis zur Erfüllung aller fälligen Verbindlichkeiten des Auftraggebers unterbrechen und für weitere Leistungserbringung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.

3.5 Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen seitens Auftragnehmer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

3.6 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen p.a. in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basissatz der Europäischen Zentralbank erhoben.

3.7 Sämtliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

4 Werbeformate

4.1 Werbeformate werden nur an der durch den Werbeauftrag spezifizierten Stelle geschaltet und müssen den technischen Spezifikationen entsprechen.

4.2 Ein Erfolg des Werbeformates wird nicht zugesichert. Sofern sich die Vergütung auf eine bestimmte Zahl von Kontakten Dritter mit dem Werbeformat bezieht, liegt hierin keine Zusicherung, dass die Anzahl der Kontakte auch erreicht wird.

5 Lizenzrechte

5.1 Gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine einfache und nicht ausschließliche Nutzungslizenz an lizenzierten Medien für die Dauer der Nutzungslizenz. Ist keine Nutzungsdauer vereinbart, gilt eine Maximaldauer von 5 Jahren vereinbart. Die Dauer kann durch textliche Bestätigung durch den Auftragnehmer jederzeit verlängert werden.

5.2 Der Lizenznehmer darf lizenzierte Medien in keiner missbräuchlichen, herablassenden oder anderweitig anstößigen Weise oder solchem Kontext verwenden.

5.3 Der Lizenznehmer darf lizenzierte Medien nicht an eine dritte Partei verkaufen, vertreiben, lizenzieren, vermieten, verleasen, verleihen, verpfänden oder anderweitig übertragen, abtreten oder unterlizenzieren. Das Verbot beinhaltet ebenso die Verwendung von lizenzierten Medien in allen Online-Templates oder weiteren Online-Diensten, die einer dritten Partei den Zugang zu den Downloads in irgendeiner Weise verschaffen.

5.4 Kooperationspartner des Auftragnehmers (Lizenznehmer) können Lizenzrechte vergünstigt oder kostenfrei erhalten, sofern dies durch den Auftragnehmer textlich zugesichert wurde. Das Recht zur erneuten Verwendung von zuvor lizenzierten Medien erlischt mit Beendigung des Kooperationsvertrages. Davon unberührt sind lizenzierte Medien, die bereits vor Beendigung des Kooperationsvertrages durch den Lizenznehmer genutzt wurden.

5.5 Der Auftragnehmer garantiert nicht, dass Lizenzen, Rechte oder Genehmigungen vorliegen bezüglich des Gegenstands, der in den lizenzierten Medien dargestellt ist, seien es Logos, Designs, Architektur, Möbel, Personen oder andere Dinge. Auf solche Gegenstände könnten Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter zutreffen und der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine Genehmigung von Dritten erforderlich ist, und wenn ja, eine solche Genehmigung einzuholen.

5.6 Wenn ein Dritter Ansprüche gegen die Nutzung von lizenzierten Materialien des Lizenznehmers geltend macht, ist der Lizenznehmer aufgefordert, den Lizenzgeber sofort schriftlich zu informieren. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs besteht für den Lizenznehmer das einzige Rechtsmittel darin, dass der Lizenzgeber nach eigenem Ermessen entscheidet, ob der Lizenznehmer zum Austausch der Materialien berechtigt ist oder ob der Vertrag gekündigt wird gegen eine Erstattung der Gebühr, die gegebenenfalls bereits bezahlt wurde. Der Lizenznehmer kann bei Anwendung dieser beschränkten Garantie keine anderen Rechte oder Ansprüche irgendeiner Art geltend machen.

6 Inhaltliche Beschränkungen und Haftung des Auftraggebers

6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche Prüfung des Werbeformates vorzunehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Inhalte, die gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen nicht zu schalten oder eine Schaltung zu beenden. Das gleiche gilt für Links, die zu Inhalten führen, die gegen die vorgenannten Bedingungen verstoßen. Es bedarf keines vorherigen Hinweises oder gar einer Abmahnung. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme unterrichten. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet.

6.2 Die Beachtung des Wettbewerbsrechtes sowie nationaler und internationaler Urheberund sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung des Werbeformates und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen wegen einer etwaigen Verletzung vorgenannter Rechte durch die Veröffentlichung von Inhalten frei und erstattet dem Auftragnehmer die entstandenen Kosten einer eventuellen Rechtsverteidigung in vollem Umfang.

6.3 Die Vorlage für die zu veröffentlichenden Inhalte muss den technischen Spezifikationen gemäß der technischen Anforderungsliste entsprechen und Auftragnehmer spätestens fünf Werktage vor Veröffentlichung übermittelt worden sein. Bei nicht ordnungsgemäßer, d.h. nicht den technischen Spezifikationen entsprechender oder verspäteter oder nachträglicher Anlieferung der Vorlage besteht kein Anspruch auf die von Auftragnehmer vertraglich geschuldete Leistung. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Inhalten. Der Auftraggeber bleibt zur Leistung der vollen Vergütung verpflichtet. Sofern der Auftraggeber dies verlangt, wird Auftragnehmer die Vorlage nach Durchführung des Auftrags wieder an den Auftraggeber zurückgeben. Verlangt der Auftraggeber dies nicht innerhalb von drei Monaten nach der letzten Schaltung des Werbeformates ist Auftragnehmer berechtigt, die Vorlage zu vernichten.

6.4 Der Auftraggeber hat nach Schaltung des Auftrags unverzüglich zu prüfen, ob die Inhalte fehlerfrei geschaltet sind. Eventuelle Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Schaltungsbeginn zu rügen. Bei verspäteter Mängelrüge trägt der Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen, sofern er den Mangel hätte erkennen können.

7 Gewährleistung gegenüber dem Auftraggeber

7.1 Fällt die Durchführung eines Auftrags aus redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Gründe aus, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt.

7.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die geplante Verlegung mindestens fünf Werktage vor Beginn der nunmehr geplanten Schaltung informieren.

7.3 Falls die Auftragsdurchführung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder falls der Auftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen soweit es sich bei diesen um Vorauszahlungen handelt. Die beim Auftraggeber entstandenen Produktionskosten für das Werbeformat werden nicht erstattet.

7.4 Sieht der Auftrag vor, ein bestimmtes Volumen an Klicks/Einblendungen in einem bestimmten Zeitraum zu liefern und gelingt dies nicht, wird der Schaltungszeitraum verlängert, bis die entsprechende Anzahl Klicks/Einblendungen erreicht ist. Sowohl der Auftraggeber als auch Auftragnehmer haben jedoch das Recht durch textliche Information der jeweils anderen Vertragspartei zu verlangen, dass eine weitere Schaltung des Werbeformates unterbleibt und die Vergütung von Auftragnehmer entsprechend angepasst wird.

7.5 Sofern die Vergütung bei der Schaltung von Aufträgen von erzielten Klicks/Einblendungen abhängig ist, ist dafür ausschließlich der durch ein Ad Server Reporting des Auftragnehmers maßgeblich.

8 Haftung

8.1 Eine Haftung des Auftragnehmers auf Auftragsnehmersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.

8.2 Der Auftragnehmer haftet nicht bei der Vermittlung von Leistungen zu Drittanbietern und stellt den Auftragnehmer von jedweder Haftung in Bezug zu Leistungen von Drittanbietern frei, wenn die Vermittlung und Leistungserfüllung nicht grob fahrlässig durch den Auftragnehmer verschuldet sind.

9 Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen einschließlich von Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Erfüllungsort und, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, auch Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Die Vertragsparteien können jedoch auch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht klagen. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Es gilt Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 01.07.2021