Unter einem Abriss versteht man im Bauwesen das Zerstören und Entsorgen von Bauwerken aller Art. Ein Abriss erfolgt in der Regel an kompletten Bauwerken. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen nur Teile von Gebäuden abgetragen werden. Die Begriffe Abbruch und Rückbau werden als Synoym für Abriss verwendet. In der Praxis hat sich der Begriff „Rückbau“ durchgesetzt, da er anspruchsvoller und weniger brutal klingt.
Ein Abriss erfolgt durch verschiedene Verfahren wie zum Beispiel Einreißen, Abtragen, Demontieren, Fräsen, Stemmen, Zerschlagen oder den Einsatz von kontrollierten Sprengungen. Bei größeren Bauten wird die Sprengung bevorzugt, sofern es die örtlichen Gegebenheiten erlauben. Sollen nur Teile abgerissen werden, so kommen eher „sanfte“ Abrissgeräte wie Wandsägen und Kernbohrgeräte zum Einsatz.
Für die meisten Abrissarbeiten sind besondere Abrissgenehmigungen erforderlich, in denen das Abrissverfahren genau beschrieben wird. Auch bei einem Teilabriss innerhalb eines Hauses kann eine Abrissgenehmigung erforderlich werden, insbesondere wenn tragende Bauteile entfernt werden sollen oder wenn brandschutzrelevante Bauteile von den Abrissmaßnahmen betroffen sind.
Zum Rückbau wird gelegentlich auch die Entrümpelung (Räumung) gezählt, also das Entfernen aller losen Teile im Gebäude, sodass es leer ist.