Ein Stadtverordneter ist ein politisch gewählter Vertreter einer Stadt, der in der Regel einer Partei angehört. Stadtverordnete können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Nach der Geschäftsordnung bedarf es zur Gründung einer Fraktion eines Zusammenschlusses von mindestens drei Stadtverordneten.
Die Stadtverordneten bereiten ihre parlamentarische Arbeit innerhalb ihrer Fraktion oder Partei vor und fällen in vorangegangen Diskussionen die Entscheidung darüber, wie sich in den Abstimmungen über Vorlagen verhalten. Stadtverordnete können jedes kommunale Thema aufgreifen und hierzu Anträge in der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen stellen. Darüber hinaus haben die Stadtverordneten die Möglichkeit, dem Magistrat schriftlich oder mündlich Fragen zu stellen.
In Frankfurt am Main gibt es 93 Stadtverordnete im Rathaus Römer. Diese treffen sich regelmäßig zu Sitzungen, der sogenannten Stadtverordnetenversammlung. Die Stadtverordnetenversammlung wählt außerdem die Dezernenten.