Frankfurt zieht die Leerstandsbremse
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- Redaktion
Die Landesregierung Hessen hat im November ein neues Gesetz gegen spekulativen Leerstand beschlossen, das Frankfurt und allen anderen Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten künftig ermöglicht, Wohnungsleerstände ab sechs Monaten zu regulieren. Eigentümer müssen demnach eine Genehmigung vorweisen, sofern eine Wohnung länger ungenutzt bleibt. Ausnahmen gelten beispielsweise bei laufenden Sanierungen, Umbauten oder familiären Sonderfällen. Verstöße können mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Hintergrund des Gesetzes sind die Ergebnisse des Zensus 2022, wonach in Hessen über 122.000 Wohnungen leer standen. Davon mehr als die Hälfte länger als ein Jahr.
Die Stadt Frankfurt will die neuen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen und bereitet derzeit eine Leerstandssatzung vor. Diese soll festschreiben, dass Wohnungen im Stadtgebiet grundsätzlich nicht länger als ein halbes Jahr leer stehen dürfen, sofern keine genehmigten Gründe vorliegen. Eine endgültige Entscheidung darüber soll der Stadtverordnetenversammlung im ersten Halbjahr 2026 vorgelegt werden. Auch in Frankfurt zeigt der Zensus deutliche Zahlen: Rund 13.000 Wohnungen standen 2022 leer, mehr als die Hälfte davon über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Für die Frankfurter SPD ist der Leerstand angesichts des angespannten Wohnungsmarkts ein gravierendes soziales Problem. Der Eigentümerverein Haus & Grund hingegen warnt vor einer neuen Misstrauenskultur und zweifelt an, ob Frankfurt rechtlich tatsächlich den Status eines angespannten Wohnungsmarktes erfüllt.
Mit der Kombination aus Landesgesetz und kommunaler Satzung will Frankfurt ein wirkungsvolles Instrumentarium schaffen, um Wohnungen schneller wieder nutzbar zu machen. Gleichzeitig zeigt die kontroverse Debatte, dass der Konflikt zwischen Wohnraumsicherung und Eigentumsrechten nach wie vor tief verankert ist.








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