Neues Gesetz gegen Leerstand von Wohnraum geplant

Einerseits suchen viele Menschen verzweifelt Wohnraum, andererseits stehen in Hessen tausende Wohnungen extrem lange leer. Der hessische Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen Kaweh Mansoori (SPD) plant jetzt ein neues Landesgesetz, um spekulativen Immobilienleerstand einzudämmen und den Kommunen zusätzliche Handlungsmöglichkeiten zu geben. Eigentümer, die trotz hoher Nachfrage bewusst Wohnungen ungenutzt lassen, etwa in der Hoffnung auf steigende Immobilienpreise, müssen künftig mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro rechnen. Das Gesetz soll nach der Anhörung von Fachverbänden noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Besonders in Ballungsgebieten sei die Situation auf dem Wohnungsmarkt äußerst angespannt, weshalb leerstehender Wohnraum ohne triftigen Grund nicht akzeptabel sei, so Mansoori. Laut aktuellen Zensus-Daten gibt es in Hessen etwa 120.000 ungenutzte Wohnungen, von denen die Hälfte bereits länger als ein Jahr leer steht.

Strenge Strafen für ungenehmigten Leerstand

Das Gesetz sieht vor, dass Kommunen künftig leerstehende Wohnungen systematisch erfassen können. Zudem sollen Wohnungen nur bei berechtigten Gründen, etwa bei Mieterwechsel oder notwendige Sanierungsmaßnahmen, ungenutzt bleiben dürfen. Gegen spekulativen Leerstand sollen jedoch Maßnahmen ergriffen werden, da jede verfügbare Wohnung benötigt wird. Eigentümern, die Wohnraum absichtlich ungenutzt lassen, könnten Strafen von bis zu 500.000 Euro drohen. Der Leerstand von Immobilien soll auf maximal sechs Monate begrenzt und nur in berechtigten Fällen für längere Zeit ermöglicht werden. Verstöße gegen das Leerstandsverbot sollen als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet werden.

Wie Wohnungsbauminister Kaweh Mansoori (SPD) in Wiesbaden Ende Januar erklärte, soll das Gesetz nach der Anhörung von Fachverbänden noch in diesem Jahr in Kraft treten. Es richtet sich an Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt und soll ihnen neben Neubau und Nachverdichtung ein weiteres Instrument zur Entlastung bieten. Mansoori betonte aber auch, dass das Gesetz keine radikale Neuerung darstelle: Zwölf andere Bundesländer hätten bereits ähnliche Regelungen. Hessen gehe mit Bedacht vor. Der Gesetzentwurf sei bereits vom Kabinett beschlossen worden und soll noch in diesem Jahr vom Landtag verabschiedet werden.

Das geplante Gesetz soll Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt die Möglichkeit geben, eigene Leerstandssatzungen zu erlassen. Wenn eine Wohnung länger als sechs Monate ungenutzt bleibt, müsste dies von der jeweiligen Kommune genehmigt werden. Als legitime Gründe für einen längeren Leerstand nannte Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) unter anderem Sanierungsarbeiten, das Warten auf einen Bauantrag oder laufende Erbstreitigkeiten. Auch bei Einliegerwohnungen könne es Ausnahmen geben, da hier oft ein besonderes Näheverhältnis zwischen Mietenden und Vermietenden bestehe.

Als nächstes soll nun eine Regierungsanhörung durchgeführt werden, d. h. kommunale Spitzenverbände, wohnungswirtschaftliche Verbände und Interessenvertretungen der Mietenden und Vermietenden erhalten die Gelegenheit, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen. Ziel ist es, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt.

In Wiesbaden stehen 5.000 Wohnung leer, in Frankfurt 12.000

Der Wiesbadener Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende (SPD) begrüßte die Initiative und erklärte, das Thema Leerstand beschäftige die Kommunen in Hessen seit Langem. Laut Mende würde das Gesetz den Kommunen erstmals ermöglichen, systematisch Daten zu leerstehenden Immobilien zu erfassen und Eigentümerinnen und Eigentümer direkt anzusprechen. In Wiesbaden seien etwa 5.000 Wohnungen ungenutzt, einige Fälle hätten erhebliche negative Auswirkungen auf ganze Stadtviertel. Auch wenn der bürokratische Aufwand noch nicht genau abzuschätzen sei, sieht er in dem Gesetz eine Chance, die Wohnungsnot spürbar zu lindern.

Auch Almuth Meyer von der SPD-Fraktion in Frankfurt betont die Problematik des Wohnungsleerstands. Sie weist darauf hin, dass von den 12.000 leerstehenden Wohnungen in Frankfurt nur etwa ein Fünftel aus nachvollziehbaren Gründen nicht genutzt werden. Das neue Gesetz soll nach Ansicht der SPD den angespannten Wohnungsmarkt entlasten und Immobilienbesitzer an ihre gesellschaftliche Verantwortung erinnern. Meyer unterstreicht die Dringlichkeit des Problems mit den Worten: „Jede ungenutzte Wohnung bedeutet, dass einer Familie ein potenzielles Zuhause vorenthalten wird.“

Kritik von der FDP und Eigentümerverband

Kritik zu diesem Gesetzentwurf kam von der FDP. Fraktionschef Stefan Naas bezeichnete den Vorstoß als „ideologiegetriebenes Projekt“, das wirkungslos sei und die Eigentumsrechte unzulässig beschränke. Auch die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) sowie der Eigentümerverband „Haus und Grund“ bezeichneten die Regelung als überflüssig. Angesichts einer Leerstandsquote von nur 3,9 Prozent in Hessen sei „nutzlose Symbolpolitik“, argumentierte „Haus und Grund“.

Keine Regelung für leerstehende Büroflächen

Das hessische Leerstandsgesetz fokussiert sich auf private und gewerblich vermietete Wohnungen, während es den Büroleerstand, der in Frankfurt besonders auffällig ist, außer Acht lässt. Trotzdem zeigen die Daten einen deutlichen Trend: Die Leerstandsquote von Büroflächen ist von 7% im Jahr 2020 auf 11,6% im Jahr 2024 angestiegen.

Laut JLL wurden im vierten Quartal 2024 in Frankfurt insgesamt 88.300 m² Bürofläche vermietet, 33 % weniger als im Vorjahresquartal (132.000 m²). Und die Leerstandsquote stieg von 9,2 % im dritten Quartal 2024 auf 9,7 % im vierten Quartal. Zum Jahresende 2024 stehen in Frankfurt rund 1,15 Millionen m² Bürofläche leer, vor einem Jahr waren es 1,04 Millionen m².

Trotz des aktuellen Anstiegs beim Leerstand von Büros erwarten Experten, dass die Leerstandsquote in den kommenden Jahren wieder sinken könnte. JLL prognostiziert beispielsweise einen möglichen Rückgang auf 8,3% bis Ende 2025.

Holen Sie sich jetzt Ihre Mitgliedschaft

Werden Sie SKYLINE ATLAS Mitglied und finden Sie damit künftig Inhalte besser, die zu Ihnen passen. Damit können Sie auch Artikel unter einem Psyeudonym oder Ihrem Klarnamen kommentieren und demnächst Inhalte wie Fotos veröffentlichen.

Jetzt Mitglied werden
Community

Wie ist Deine Meinung zu diesem Thema?

Kommentar hinterlassen