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Offenbach (vorne) und Frankfurt (hinten) wachsen zusammen: Hochhäuser dominieren zunehmend den urbanen Raum

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan ist in jeder Kommune der vorbereitende Bauleitplan und wird von dieser als Planungsinstrument genutzt. Der Flächennutzungsplan definiert städtebauliche Planungsziele sowie Entwicklungsziele und stellt laut deutschem Baugesetzbuch (BauGB) “die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen” dar. Durch den Flächennutzungsplan wird für einen Zeitraum von jeweils ungefähr 10 bis 15 Jahren festgelegt, welche Flächen der jeweiligen Stadt für einen bestimmten Zweck verwendet werden. Der Flächennutzungsplan wird auch als FNP abgekürzt.

Im Flächennutzungsplan werden laut dem Baugesetzbuch vor allem die “für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen), nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) sowie nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung” definiert.

Zwischen dem allgemein gehaltenen Flächennutzungsplan und dem detallierteren Bebauungsplan gibt es einige Unterschiede:

  • Der Flächennutzungsplan gilt für die gesamte Stadt. Im Gegensatz dazu findet der Bebauungsplan nur für einen bestimmten Teil der Stadt Anwendung.
  • Der Flächennutzungsplan enthält deutlich weniger konkrete Angaben als der Bebauungsplan.
  • Der Flächennutzungsplan ist im Vergleich zum Bebauungsplan nicht verbindlich sondern nur eine vorbereitende Maßnahme. Der Flächennutzungsplan ist für Bürger nicht rechtswirksam. Als verwaltungsinternes Planwerk ist der Flächennutzungsplan für die Behörde jedoch wirksam.
RegFNP - Regionaler Flächennutzungsplan Frankfurt Rhein-Main - Karte

Regionaler Flächennutzungsplan

Die Aufstellung eines regionalen und somit stadtübergreifenden Flächennutzungsplanes erfolgt zur Einsparung einer Planungsebene, da die Bundesländer die Möglichkeit haben, damit die regionale Planung und die vorbereitende Bauleitplanung zusammenzufassen.

Die Stadt Frankfurt am Main hat die eigene Zuständigkeit für die Erstellung des Flächennutzungsplans vor rund zehn Jahren abgegeben, wie auch 74 weitere Kommunen im Frankfurter Umland. Der daraus entstandene Träger, der Regionalverband FrankfurtRheinMain, ist für die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans für das gesamte Verbandsgebiet zuständig. Grundlage hierfür ist das „Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (Metropolgesetz), das auf dem Landesrecht von Hessen basiert. Das Metropolgesetz gilt bis: 31. Dezember 2029, wenn es vorher nicht verlängert wird.

Der Regionale Flächennutzungsplan bildet zusammen mit dem Regionalplan Südhessen ein gemeinsames Planwerk (RPS/RegFNP). Das Planwerk wird durch die Verbandskammer und durch die Regionalversammlung Südhessen beschlossen. Der RegFNP ist somit das gesetzliche Planungsinstrument des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain und ermöglicht Probleme in einem größeren räumlichen Zusammenhang zu betrachten. Er steuert die Siedlungsentwicklung, die Verkehrsinfrastruktur und die Sicherung des Freiraums für 75 Kommunen im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Der Regionale Flächennutzungsplan kann auf der Website des Regionalverbandes eingesehen werden.

Im Klartext bedeutet dies, dass die 75 Kommunen in der Regel gemeinsam über geplante Baugebiete entscheiden, die regionale Bedeutung haben und darüber Konsens erreichen müssen. Außerdem wird in einem Flächennutzungsplan die Ausstattung des definierten Gebiets abgebildet, wie zum Beispiel Sportplätze oder Kirchen.

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