Der Flächennutzungsplan ist in jeder Kommune der vorbereitende Bauleitplan und wird von dieser als Planungsinstrument genutzt. Der Flächennutzungsplan definiert städtebauliche Planungsziele sowie Entwicklungsziele und stellt laut deutschem Baugesetzbuch (BauGB) “die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen” dar. Durch den Flächennutzungsplan wird für einen Zeitraum von jeweils ungefähr 10 bis 15 Jahren festgelegt, welche Flächen der jeweiligen Stadt für einen bestimmten Zweck verwendet werden. Der Flächennutzungsplan wird auch als FNP abgekürzt.
Im Flächennutzungsplan werden laut dem Baugesetzbuch vor allem die “für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen), nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) sowie nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung” definiert.
Zwischen dem allgemein gehaltenen Flächennutzungsplan und dem detallierteren Bebauungsplan gibt es einige Unterschiede:
- Der Flächennutzungsplan gilt für die gesamte Stadt. Im Gegensatz dazu findet der Bebauungsplan nur für einen bestimmten Teil der Stadt Anwendung.
- Der Flächennutzungsplan enthält deutlich weniger konkrete Angaben als der Bebauungsplan.
- Der Flächennutzungsplan ist im Vergleich zum Bebauungsplan nicht verbindlich sondern nur eine vorbereitende Maßnahme. Der Flächennutzungsplan ist für Bürger nicht rechtswirksam. Als verwaltungsinternes Planwerk ist der Flächennutzungsplan für die Behörde jedoch wirksam.