Der Bebauungsplan ist eine Regelung über die mögliche Bebauung und ihre Art und Weise von bestimmten Grundstücken. Der Bebauungsplan enthält zudem Bestimmungen zur Nutzung der Grundstücke. Die jeweilige Kommune, in der die betreffenden Grundstücke liegen, erlässt den Bebauungsplan als Satzung. Unter diesen Voraussetzungen schafft diese Satzung gültiges Baurecht. Der Bebauungsplan wird abgekürzt auch B-Plan genannt.
Der Bebauungsplan ist weder Bundesrecht noch Landesrecht zuzuordnen: Die Zuständigkeit hierfür liegt alleinig bei der jeweils zuständigen Stadt. Rechtlich gesehen handelt es sich bei dem Bebauungsplan um eine Satzung. Der Bebauungsplan bezieht sich immer auf ein bestimmtes Gebiet innerhalb der Stadt, das in dem Plan exakt definiert wird.
Der Bebauungsplan hat die Aufgabe, die Art und Weise der zulässigen Bebauung in dem definierten Gebiet zu regeln. Diese Regelung kann sich zum Beispiel auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung beziehen, aber auch auf die Bauweise, auf die überbaubaren und die nicht überbaubaren Flächen sowie auf die Größe, auf die Breite und die Tiefe der Grundstücke. Der Bebauungsplan setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Der Textteil beschreibt die Festlegungen ausführlich und wird durch einen oder auch mehrere Pläne ergänzt, die wiederum textlichen Festsetzung auch grafisch dokumentieren.