Unter der Nutzungsfläche einer Immobilie versteht man den Anteil der Geschossfläche, der entsprechend der Zweckbestimmung des Bauwerks genutzt wird.
Die Nutzungsfläche (NUF) wird in Deutschland durch die DIN 277 geregelt und definiert diese als eine Teilfläche der Netto-Raumfläche (NRF). Nicht zur Nutzungsfläche gehören Verkehrsflächen (VF) wie Eingangsbereiche, Treppenräume, Aufzüge und Flure, Technikflächen (TF) (Heizungsraum, Maschinenräume, technische Betriebsräume) und natürlich auch nicht die Konstruktions-Grundflächen (KGF) des Gebäudes wie Wände und Stützen.
Eine alternative Bezeichnung für Nutzungsfläche ist Nutzfläche, die laut DIN 277 seit 2016 nicht mehr verwendet wird. Weitere Informationen hierzu: Deutsches Architektenblatt (DAB)







