Ein Hochhaus hat nicht einfach willkürlich eine bestimmte Höhe. Wie hoch in einem bestimmten Bereich maximal gebaut werden kann, das entscheiden weder Bauherr noch Architekt: Dies ist im jeweils gültigen Bebauungsplan der Stadt für das Grundstück geregelt. Der aufmerksame Beobachter stellt jedoch fest, dass es hin und wieder bei einem Hochhaus eine Diskrepanz zwischen Bebauungsplan und tatsächlich gebauter Höhe gibt. In anderen Worten: Hier und da wird ein Hochhaus höher als vorgesehen. Dieses Phänomen ist in Frankfurt jedoch keine Ausnahme, sondern eher die Regel.
Für jeden neuen Hochhausstandort wird ein Bebauungsplan mit einer maximalen Höhe aufgestellt. Diese Höhe beinhaltet jedoch nicht etwaige Technikgeschosse, die später im detaillierten Architekturentwurf in den Gebäudekörper eingefügt werden. Außerdem können Technikaufbauen auf dem Dach, wie etwa für einen Aufzugstechnik, schnell einen Hochhausturm um einige Meter wachsen lassen.
Beispiele für Türme, die an Höhe hinzugewonnen haben, gibt es jede Menge:
– Tower 185 (200 Meter anstatt 185 Meter)
– Grand Tower (180 Meter anstatt 172 Meter)
– OmniTurm (190 Meter anstatt 185 Meter)
– One Forty West (145 Meter anstatt 140 Meter)
– und viele weitere
Die meisten neuen Hochhäuser in Frankfurt sind also von diesem Umstand betroffen.
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