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Panorama Frankfurt - Hauptbahnhof Frankfurt am Main - Skyline und Hochhäuser - Gutachterausschuss Frankfurt

Was ist ein Gutachterausschuss?

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte wurde als Institution in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Bundesbaugesetz im Jahr 1960 geschaffen. Ziel war und ist, durch ein unabhängiges Gremium von Immobiliensachverständigen für Transparenz auf dem Grundstücksmarkt zu sorgen.

Der Gesetzgeber verpflichtet die Gutachterausschüsse in Deutschland insbesondere eine Kaufpreissammlung zu führen. Aufgrund dem Baugesetzbuch sind alle Verträge, die Grundstücke betreffen, dem Gutachterausschuss in Abschrift zu übersenden (z. B. Kauf/Verkauf, Tausch, Erbbaurechtbegründung). Die Verträge werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften ausgewertet und in die Kaufpreissammlung aufgenommen. Daher verfügen die Gutachterausschüsse in Deutschland über einen praxisnahen Einblick in alle tatsächlichen Transaktionen auf dem Immoblienmarkt, zum Beispiel was Wohnhochhäuser in Frankfurt am Main betrifft.

In Hessen gibt es für die Bereiche der Landkreise, der kreisfreien Städte und ein­zelner kreisangehöriger Städte insgesamt 18 Gutachterausschüsse für Immobilienwerte. Sie sind selbständige und unabhängige Einrichtungen des Landes Hessen.

Ein Gutachterausschuss be­steht aus einem vorsitzenden Mitglied und weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie sind zur Ermittlung von Immobilienwerten fachlich qualifiziert und besonders erfahren. Sie ge­hören verschiedenen Berufsgruppen an (Fachleute aus den Bereichen Vermes­sungswesen, Architektur, Bauingenieur- und Bankwesen, Finanzverwaltung, Landwirtschaft, Immobilienmarkt).

Die Gutachterausschüsse und ihre Geschäftsstellen sorgen für Transparenz am Immobilienmarkt. Sie haben den gesetzlichen Auftrag folgende Aufgaben zu er­füllen:

  • Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung über den Grundstücks­verkehr
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten
  • Ermittlung von generalisierten Bodenwerten
  • Erteilung von Auskünften (Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte)
  • Erstellung von Immobilienmarktberichten über ihren Zuständigkeitsbereich
  • Ableitung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten wie Liegenschaftszins­sätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren und Miet­wertübersichten
  • Erstattung von Verkehrswertgutachten

Die sieben Geschäftsstellen, die für die Landkreise zuständig sind, sind beim jeweiligen Amt für Bodenmanagement eingerichtet, während die verbleibenden elf Ge­schäftsstellen innerhalb einer Stadtverwaltung integriert sind.

In Frankfurt ist der Gutachterausschuss für Immobilienwerte beim Stadtvermessungsamt angesiedelt.

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