Modell Hochhausentwicklungsplan 2024

Hochhausrahmenplan 2024 von Magistrat beschlossen

Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat die Fortschreibung 2024 des Hochhaus-
entwicklungsplans heute, am Freitag, 19. April, beschlossen. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein in der städtebaulichen Entwicklung und unterstreicht das Ziel, die identitätsstiftende Skyline weiter zu stärken und sich auf die Anforderungen der Stadt von morgen vorzubereiten. Der Entwurf des neuen Hochhausentwicklungsplans der am 8. März 2024 vorgestellt wurde, wird nun zeitnah den zuständigen Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Skizze Cluster West

Der erste Hochhausentwicklungsplan dieser Art wurde 1998 aufgestellt und dies ist die dritte Auflage des Hochhausentwicklungsplans von Frankfurt, nach 2008 und 2020. Die Vorstellung des Hochhausentwicklungsplans hatte sich in den letzten Jahren mehrfach verschoben, unter anderem aufgrund der Kommunalwahl.

Der neue Hochhausentwicklungsplan 2024 rückt die Fokussierung auf die Entwicklung urbaner und lebenswerter Hochhauscluster in Frankfurt am Main und den damit verbundenen Einfluss des Hochhauses auf seine Umgebung stärker in den Vordergrund. Denn Hochhäuser und ihre Umgebung prägen sich gegenseitig. Dieser zentrale Ansatz steht im Mittelpunkt des neuen Hochhausentwicklungsplans (HEP2024) und verdeutlicht den Paradigmenwechsel in der planerischen und politischen Auseinandersetzung mit dem Hochhaus.

So sollen neue Hochhäuser einen gesellschaftlichen Mehrwert für ihre Umgebung und das Quartier schaffen, einen öffentlichkeitswirksamen Sockel aufweisen und in ihrer Nutzung durchmischt sein. Darüber hinaus sollen die formulierten Nachhaltigkeitsziele beim Neubau oder der Aufstockung von Hochhäusern erreicht werden. Der Dezernent für Planen und Wohnen Marcus Gwechenberger betont die Bedeutung der Hochhäuser für die städtebauliche Entwicklung Frankfurts, die die Innenstadt stärken sollen. Mit einer Hochhauspromenade entlang der Wallanlage mit vielfältigen öffentlichen Nutzungen in den unteren Etagen soll dieses Ziel geschaffen werden. Auch am Hauptbahnhof ist ein neues Hochhaus mit Namen Campanile geplant, das die Situation am Busbahnhof städtebaulich verbessern soll.

So werden in dem neuen HEP2024 neben der Definition von neuen Hochhausstandorten auch Maßnahmen aufgezeigt, wie das Hochhaus bestmöglich mit seiner Nachbarschaft interagieren und einen Mehrwert für diese erzeugen kann. Dazu gehören insbesondere eine stärkere Nutzungsmischung und eine größere Öffnung zum Quartier. Das Hochhaus als Stadtbaustein soll sich zu einem integralen Bestandteil des urbanen Lebens in Frankfurt am Main entwickeln, die Identität der Stadt weiter stärken und gleichzeitig einen Beitrag zu einer lebenswerten und nachhaltigen Stadtentwicklung leisten.

Ein wesentlicher Bestandteil des Nutzungsleitbildes im Rahmen der Fortschreibung des HEP2024 ist die ausschließliche Entwicklung von nutzungsgemischten Hochhäusern, die im Sinne der europäischen Stadt wesentliche Merkmale eines lebendigen Stadtquartiers in die Vertikale übertragen. So finden sich im selben Gebäude beispielsweise Büros, Wohnungen, Einzelhandel, Freizeit, Kultur und öffentliche Einrichtungen. Im und um das Gebäude sollen gezielt Begegnungsräume wie Dachterrassen, Innenhöfe, Gärten, Plätze und Arkaden für die Nutzer geschaffen werden, die Interaktion und Kommunikation fördern. Diese Prinzipien sind bei allen neuen Hochhausprojekten in Frankfurt am Main in Zukunft zu berücksichtigen.

Der Hochhausentwicklungsplan 2024 sieht neben der Verortung neuer Hochhausstandorte auch die Definition von qualitativen Bedingungen und Standards für den Prozess der Vorplanungsphase zukünftiger Hochhäuser in Frankfurt am Main vor. Die verbindlichen Standards für den Vorplanungsprozess zeigen den Projektentwickelnden und Investierenden einen einheitlichen Weg von der Projektidee bis zum Planungswettbewerb auf. Damit wird auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz durch einen transparenten und einheitlichen Vorplanungsprozess entsprochen. Das Durchlaufen des Vorplanungsprozesses bildet die wesentliche Grundvoraussetzung für die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens, denn weder der Hochhausentwicklungsplan noch ein Planungswettbewerb schaffen das erforderliche Planungsrecht für ein Hochhausvorhaben.

Die Abstimmung der Projektidee zwischen den Projektentwickelnden und der Stadt Frankfurt am Main bildet den Auftakt des Vorplanungsprozesses. Hierbei erfolgt zunächst die Vorstellung der Konzeptidee und ein erster Abgleich sowohl mit den Maßgaben des Hochhochhausentwicklungsplans als auch mit den planerischen Rahmenbedingungen (Flächennutzungsplanung, Denkmalschutz, Klimaziele, Wallservitut etc.). Es folgt dann eine Machbarkeitsstudie, Voruntersuchungen, Öffentlichkeitsbeteiligungen und dann ein Planungswettbewerb.

Auf der Website des Stadtplanungsamts finden Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte des HEP2024 , Steckbriefe der einzelnen Standorte und das Entwicklungskonzept.

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