
Baugenehmigung für das Canyon erteilt
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- Redaktion
Der Projektentwickler CV Real Estate hat die Baugenehmigung für das Büroprojekt Canyon erhalten. Somit kann der Abriss des ehemaligen, seit längerer Zeit entkernten Gebäudes der Hypovereinsbank im Frankfurter Bankenviertel beginnen. Danach plant CV Real Estate an der Mainzer Landstraße 23 ein Objekt mit rund 36.000 qm Mietfläche über 15 Geschosse. Die Fläche wird hauptsächlich mit Büros genutzt, jedoch auch mit Einzelhandel und Gastronomie im Erdgeschoss. Eine durch das Gebäude verlaufende Passage soll auch eine öffentliche Nutzung erzielen. Die Gesamtinvestition von CV Real Estate wird auf rund 500 Mio. Euro kalkuliert. Bisher ist noch kein genauer Zeitplan kommuniziert worden, aber die Fertigstellung ist für Februar 2026 geplant. Die Verzögerung der Baugenehmigung habe nicht an der Stadt Frankfurt gelegen, sondern liegt der sich verzögernden Aushandlung von Nachbarschaftsvereinbarungen zugrunde.
Laut Christian Vogrincic, CEO von CV Real Estate, sind derzeit noch keine Mietverträge abgeschlossen, jedoch soll das Projekt großes Interesse unter potenziellen Nutzern erwecken. Dies sei vor allem der ausgezeichneten Lage sowie des guten Nutzungs- und zeitgemäßen Nachhaltigkeitskonzepts des Projekts geschuldet. Die Planung des renommierten Büros KSP Engel Architekten sowie die aktuellen herausfordernden Rahmenbedingungen am Markt spielen hierbei ebenfalls eine Rolle.
Auch die Nachhaltigkeit des Projekts Canyon wird in der Planung berücksichtigt. Folgende Aspekte sowie das Energiekonzept sollen die Erfüllung von hohen Nachhaltigkeitsstandards bezwecken. Teile des Untergeschosses des Bestands sollen erhalten bleiben, um sie als Parkplätze und Fahrradstellplätze zu nutzen. Außerdem soll ein Teil des Schutts des Abrisses im Recyclingbeton des Canyon erneut verwendet werden. Zudem ist die ausreichende Bepflanzung der Fassade und Dachterrasse ein fester Bestandteil in der Planung. Vogrincic betont, Ziel sei es Oasen anzulegen, in denen auch draußen gearbeitet werden kann. Der Primärenergiebedarf des Gebäudes soll ein Drittel unter dem Anforderungswert für Neubauten liegen.
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