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Seit wann ist geförderter Wohnungsbau in Frankfurt vorgeschrieben?

Steigende Mietkosten in Frankfurt sind seit einigen Jahren ein Problem. Daher wird seit dem Jahr 2014 sind beim Bau von größeren Wohnprojekten 30 Prozent geförderter Wohnungsbau vorgeschrieben. Diese 30 Prozent der Wohnungen sollen dann preisreduziert an qualifizierte Mieter vergeben werden.

Der Beschluss der Stadt Frankfurt am Main hierzu erfolgte durch die Stadtverordnetenversammlung zur Wohnbaulandentwicklung („M9” vom 17.01.2014). Hierbei wird eine Quote von 30 Prozent der Bruttogrundfläche Wohnen für den geförderten Wohnungsbau festgeschrieben.

Die Ziele hierbei waren:

  • mind. 15 Prozent der Flächen stehen im Rahmen des „Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung“ zur Verfügung,
  • 15 Prozent der Flächen stehen im Rahmen des „Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau“ oder aber
  • in geringem Umfang auch für die Förderung nach dem „Frankfurter Programm zur Förderung von Wohnraum für Studierende“ zur Verfügung.
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Diese Vorgehensweise wird über städtebauliche Verträge vereinbart. Der Beschluss der Stadtverordneten erfolgte in der Amtszeit von Planungsdezernent Olaf Cunitz (Grüne).

Mittlerweile wurde diese Planungspraxis, beispielsweise durch den Baulandbeschluss, weiter verschärft. Der geförderte Wohnraum soll stets dort entstehen, wo auch tatsächlich gebaut wird, und nicht mehr wie früher auf Ersatzflächen andernorts. Das hat zur Folge, dass selbst bei prestigeträchtigen Projekten wie FOUR Frankfurt geförderte Wohnungen in neuen Wolkenkratzern entstehen.

Stand November 2020: Der FAZ-Redakteur Rainer Schulze schreibt in seinem Artikel zum Baulandbeschluss, dass es Kritik an der 30-Prozent-Regel aus der Wirtschaft gibt. Die derzeitige Quote solle nach unten korrigiert werden.

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