Die Entkernung ist der teilweise Abriss von einem Gebäude. Die Entkernung einer Immobilie stellt einen umfassenden und kostenintensiven baulichen Eingriff dar. Eine Entkernung wird nur dann vorgenommen, wenn das Tragwerk erhalten bleiben soll, weil das Innere des Gebäudes baufällig, nicht mehr auf modernem Stand bzw. nicht mehr nutzbar ist.
Bei einer Entkernung einer Bestandsimmobilie wird außerdem in der Regel auch die Fassade ersetzt. Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, wird die neue Fassade der Originalfassade optisch nachempfunden. Bei der Entkernung werden alle gebäudetechnischen Anlagen sowie nicht tragende Innenwände, Zwischendecken, Türen, Einbauten, Deckenkonstruktionen und Bodenbeläge demontiert. Sämtliche statisch relevante Bauteile werden jedoch nach Möglichkeit erhalten.
Ein Hauptgrund für die Entkernung ist, dass dadurch das Bestandsgebäude rein bautechnisch stehen bleibt. Durch die Erhaltung des Tragwerks entsteht keine neue Genehmigungsgrundlage für einen Neubau, der häufig negativ beschieden würde. Denn Hochhäuser entstanden früher insbesondere an Standorten, an denen sie heute gemäß dem gültigen Bebauungsplan als Neubau nicht mehr genehmigungsfähig wären.